Reihenfertigung

Reihenfertigung / Übereinstimmung der Produktion

Jedes Rad, das im Anwendungsbereich der Richtlinien in den Verkehr gebracht wird, muss so hergestellt werden, dass es mit dem geprüften Typ übereinstimmt und die Vorschriften der Richtlinien erfüllt. Zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften ist die Produktion ständig zu überwachen; die Rückverfolgbarkeit der Teile ist vom Hersteller sicherzustellen. Der Inhaber einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder eines Teilegutachtens für Sonderräder muss insbesondere:

  • für die Anwendung von Verfahren zur Überwachung der Produktqualität sorgen,
  • Zugang zu den Einrichtungen haben, die zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion mit dem jeweils genehmigten Typ eingesetzt werden,
  • die Daten über die Prüfergebnisse aufzeichnen und die beigefügten Dokumente archivieren,
  • die Ergebnisse jeder Prüfungsart analysieren um die Beständigkeit der Merkmale des Erzeugnisses in Anbetracht der bei der industriellen Fertigung zulässigen Abweichungen zu überwachen und zu gewährleisten,
  • sich vergewissern, dass bei jeder Muster- oder Probenahme, aus der sich eine Nichtübereinstimmung mit dem entsprechenden Prüfungstyp ergibt, eine neue Probenahme und Prüfung erfolgt. Alle erforderlichen Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Übereinstimmung der entsprechenden Produktion wieder herbeigeführt wird.

Vor Erteilung einer Typgenehmigung prüft die Genehmigungsbehörde, ob die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden und Verfahren vorhanden sind, um eine wirksame Kontrolle der Übereinstimmung der hergestellten Räder mit dem genehmigten Typ sicherzustellen. Die zuständige Behörde kann jederzeit Stichproben entnehmen, die für Nachprüfungen der Prüfstelle zugeschickt werden, die den technischen Bericht angefertigt hat.

Zitat: StVZO - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung