Jedes Rad, das im Anwendungsbereich der Richtlinien in den Verkehr gebracht wird, muss so hergestellt werden, dass es mit dem geprüften Typ übereinstimmt und die Vorschriften der Richtlinien erfüllt. Zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften ist die Produktion ständig zu überwachen; die Rückverfolgbarkeit der Teile ist vom Hersteller sicherzustellen. Der Inhaber einer ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) oder eines Teilegutachtens für Sonderräder muss insbesondere:
Vor Erteilung einer Typgenehmigung prüft die Genehmigungsbehörde, ob die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden und Verfahren vorhanden sind, um eine wirksame Kontrolle der Übereinstimmung der hergestellten Räder mit dem genehmigten Typ sicherzustellen. Die zuständige Behörde kann jederzeit Stichproben entnehmen, die für Nachprüfungen der Prüfstelle zugeschickt werden, die den technischen Bericht angefertigt hat.
Zitat: StVZO - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung