Für jeden einzelnen Radtyp sind vom Antragsteller die nachstehend aufgeführten Unterlagen für die Beantragung einer ABE, in dreifacher Ausfertigung und für die Beantragung eines Teilegutachtens, in einfacher Ausfertigung vorzulegen. Eine technische Beschreibung mit allen wichtigen Angaben sowie Nennung der Fertigungsstätten zu:
Der Antragsteller muss die erforderliche Anzahl von Proben und Mustern der fertigen Räder der betreffenden Typen der Prüfstelle zur Verfügung stellen.
Zitat: StVZO - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung