kann beantragt werden für Teile, die keiner ECE-Regelung unterliegen, aber die eine technische Einheit bilden, welche im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Der wesentliche Unterschied besteht in der Art der Objekte, für die die Genehmigung erteilt werden kann.
nationale Genehmigung für Teile, Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Ein Teilegutachten ist ein Gutachten eines technischen Dienstes über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen. Dabei gilt es folfendes zu beachten:
Eine ECE-Homolagation / Betriebserlaubnis - ohne Teilegutachten wird durch die zuständige nationale Behörde erteilt, nach Vorlage eines durch einen benannten / akkreditierten Technischen Dienstes nach Vorlage eines Gutachtens / Prüfberichtes.