Internationale Typgenehmigung

Wirschaftskommission für Europa

UNECE Kurzbezeichnung - engl. United Nations Economic Commission for Europe - ist eine Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zur Wirtschaftsförderung in Europa mit Sitz in Genf. Für Sonderräder hat die Kommission das Fachkommitee Inland Transport Committee für Binnenschifffahrt, Eisenbahnen, Kraftfahrzeuge gebildet.

UNECE-Genehmigungen

    Die UNECE-Regelungen sind Anhänge zum revidiertes Übereinkommen von 1958. Die Vertragsparteien bestimmen jeweils selbst, welche der zurzeit knapp 130 UN/ECE-Regelungen sie auf ihrem Hoheitsgebiet anwenden wollen. Vertragsparteien können alle UN Mitgliedsstaaten und alle „Organisationen für regionale Wirtschaftsintegration“, die von UN Mitgliedsstaaten gegründet werden, sein.

1958 Agreement

  • UN/ECE Regelungen Technische Vorgaben - Erteilung einer Typgenehmigung vorsehen
    • ECE-Regelungen bezeichnen eine Reihe von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge sowie für Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen. Eine dieser UN Regelgung / ECE Regelung ist die R124. Aus dieser UN Regelegung R124 kann eine ECE-Homologation als ein überstaatliches Element für die Zulassung von Sonderräder abgeleitet werden. Sonderräder die dieser Grundlage genehmigt werden erhalten ein ECE-Püfzeichen zur Kennzeichnung.

1997 Agreement

  • Einheitliche Bedingungen für die periodischen technischen Inspektionen von Radfahrzeugen und die gegenseitige Anerkennung solcher Inspektionen

1998 Agreement

  • Global technical Regulations
    • Technische Vorgaben - kein Typgenehmigungsverfahren vorgesehen