UNECE Kurzbezeichnung - engl. United Nations Economic Commission for Europe - ist eine Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen zur Wirtschaftsförderung in Europa mit Sitz in Genf. Für Sonderräder hat die Kommission das Fachkommitee Inland Transport Committee für Binnenschifffahrt, Eisenbahnen, Kraftfahrzeuge gebildet.
Die UNECE-Regelungen sind Anhänge zum revidiertes Übereinkommen von 1958. Die Vertragsparteien bestimmen jeweils selbst, welche der zurzeit knapp 130 UN/ECE-Regelungen sie auf ihrem Hoheitsgebiet anwenden wollen. Vertragsparteien können alle UN Mitgliedsstaaten und alle „Organisationen für regionale Wirtschaftsintegration“, die von UN Mitgliedsstaaten gegründet werden, sein.
ECE-Regelungen bezeichnen eine Reihe von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge sowie für Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen. Eine dieser UN Regelgung / ECE Regelung ist die R124. Aus dieser UN Regelegung R124 kann eine ECE-Homologation als ein überstaatliches Element für die Zulassung von Sonderräder abgeleitet werden. Sonderräder die dieser Grundlage genehmigt werden erhalten ein ECE-Püfzeichen zur Kennzeichnung.