Bund und Länder "streiten" schon lange über die Zuständigkeiten rund um die Thematik "Teilegutachten".Mit Bundesratsbeschluss vom 18.09.2009 soll die Streit-Thematik "Teilegutachten" abgeschafft werden. Hierzu ist eine Neufassung der Straßenverkehrs -Zulassung-Ordnung (StVZO) notwendig. Die StVZO steckt derzeit in der Überarbeitung.
ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis nach §22 StVZO
Mit der Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist es das Ziel die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und das Teilegutachten (TGA) in eine einheitliche nationale Teile-Typgenehmigung zu überführen. Die neue zukünftige Teile-Typgenehmigung,
nach der Überarbeitung der StVZO, soll vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt werden. Hersteller / Antragsteller, die eine zukünftige Teile-Typgenehmigung beantragen, müssen eine Anfangsbewertung durchlaufen. Eine vorliegende Verifizierung/Zertifizierung
ist hierbei nicht ausreichend.
Voraussichtliche Einführung der Teile-Typgenehmigung ist für 2018 geplant.