Teile-Typgenehmigung

Teile-Typgenehmigung

Bund und Länder "streiten" schon lange über die Zuständigkeiten rund um die Thematik "Teilegutachten".Mit Bundesratsbeschluss vom 18.09.2009 soll die Streit-Thematik "Teilegutachten" abgeschafft werden. Hierzu ist eine Neufassung der Straßenverkehrs -Zulassung-Ordnung (StVZO) notwendig. Die StVZO steckt derzeit in der Überarbeitung.

Heute:

ABE - Allgemeine Betriebserlaubnis nach §22 StVZO

  • Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt auf Grundlage eines vom KBA benannten Technischen Dienstes einem Antragsteller eine Typ-Genehmigung.
TGA - Teilegutachten nach § 19(3) StVZO
  • Der Technische Dienst geht mit einem Hersteller einen dem privaten Recht unterliegenden Vertrag ein, und erstellt ein Teilegutachten für ein Fahrzeugteil und dessen Anwendung.
  • Die Überwachung unterliegt dem jeweiligen Bundesland in dem der Technische Dienst ansässig ist.

Zukunft:

Mit der Überarbeitung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist es das Ziel die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und das Teilegutachten (TGA) in eine einheitliche nationale Teile-Typgenehmigung zu überführen. Die neue zukünftige Teile-Typgenehmigung, nach der Überarbeitung der StVZO, soll vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt werden. Hersteller / Antragsteller, die eine zukünftige Teile-Typgenehmigung beantragen, müssen eine Anfangsbewertung durchlaufen. Eine vorliegende Verifizierung/Zertifizierung ist hierbei nicht ausreichend.

Voraussichtliche Einführung der Teile-Typgenehmigung ist für 2018 geplant.

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